Daten zur Dorfgeschichte

Daten zur Dorfgeschichte

Mit den Erwähnungen in den Lorscher Urkunden in den Jahren 767, 769, 771 und 776 tritt unser Dorf in die Geschichte ein. Danach, in der sogenannten geschichtslosen Zeit, schweigen die Berichte über unser Dorf.
1068 wird ein Gerhart de Huchilheim als Ministeriale zu Worms urkundlich erwähnt.
1185 erfolgt erstmalige Nennung der Burg in Verbindung mit Ritter Heinrich v. Heuchelheim (Frey).
Gegen Ende des 12. Jahrhunderts erscheint das Geschlecht der Grafen v. Bolanden. Werner I, als Stammvater, gründet das Kloster Bolanden und stirbt 1134. Von seinen Söhnen wird Werner II der Fortpflanzer des bolandischen Stammes und Philipp der Ahnherr der Herren von Hohenfels. Die Grafen v. Bolanden bekleiden in dieser Epoche die Ämter hoher Reichsministralen. Werner II amtiert, während der Kreuzzüge Kaiser Friedrichs I Barbarossa als kaiserlicher Truchseß in Worms.
In einem Lehensverzeichnis aus dem Jahre 1190 werden Güter erwähnt, die Werner II und seine Gemahlin Jutta ihrem Sohne Philipp übergeben, u.a. „die Municio (Feste) in Huchelnheim (am Leininger Bach) und was Ritter Konrad dasselbst von unseren Allodien (Eigentümern) innehat“… außerdem „in Huchelnheim 30 Solidos“. (Solidos = Geldstück damaliger Zeit). (Köllner).
Als Bürger zu Worms werden genannt: 1216 Symon de Huchelheim und 1232 Cunradus de Huchilheim.
„…und der hiesigen Burg, im Gegensatz zu jener bei Bergzabern, gehört wohl der Heinrich an, welcher, als genannt v. Heichilheim, mit seinen Blutsverwandten i.J. 1266 genehmigt, dass Godelmann v. Metze und Gemahlin Gertraud ihre Güter zu Hohensülzen dem Abte und Konvent zu Otterberg übergeben. Die Verwandten waren Volmar v. Metze, Johann v. Scharfeneck und Eberzo v. Worms, die alle hier begütert waren. (Frey)
„Markgraf Rudolf v. Baden, der durch seine Gemahlin Irmengard, einer Schwester der Stammmutter Agnes der pfälzischen Wittelsbacher, ein Freigut in Oppau erheiratet hatte, übetrug am 2. Februar 1273 dem Deutschorden seine sämtlichen Güter (wahrscheinlich mit der halben Gerichtsbarkeit in Opphauwe), welche mit 66 Pfund Heller zugunsten des Ritters Friedrich v. Huchelnheyn (Heuchelheim) belastet waren und von dem sie der Orden zurückkaufen mußte.“ (Braun K. O.)
1275 am 8. Donnerstag nach Epiphania: Dekan und Kapitel der Kirche des hl. Andreas zu Worms einerseits und Jakobus, Sohn des Emich, eines Ritters v. Monsheim, andererseits, einigen sich über eine jährliche Rente von 30 Malter Korn, die Jakobus für die in Heuchelheim innehabenden Güter an obenerwähnte Kirche zu leisten sich verpflichtet. (Arch. München)
1322: Ritter Jakob Schrimph v. Heuchelheim stiftet eine ewige Messe.
1339: Ritter Jakob Diemar v. Dirmstein erkennt seinen Sedelhof in Heuchelheim und einen Garten und 51/4 Morgen Ackers daselbst als ein Lehen des Grafen Johann v. Sponheim an. (Archiv Sponheim)
2. August 1368: Pfalzgraf Ruprecht I belehnt Friedrich, genannt Kemmerer und Henychin, Kemmerers Frau und deren Lebenserben: „lt. und auch das Gericht und Vogtey zu Huchelnheim mit dem Bach, die Karlbach ist genannt, die vor Huchelnheim herabfließet und mit allen anderen Zugehörungen zu rechtem Mannlehnen… In allen diesen Sachen nehmen wir aus den Hof der Nonnen von Hochheim mit seinen Zugehörungen der zu Huchelnheim gelegen ist, und den behalten wir uns und unsern Erben, also dass der obgenannt Friedrich und seine Lehenserben da mit nichts zu schaffen haben, dazu behalten wir auch, dass wir, unsere Erben und unsere Amtsleute in der obigen Bach Karlbach wo wann und immer wir wollen fischen mögen…“ (Archiv Karlsruhe)
27. August 1373: Ruprecht I behält sich bei Belehnung von Diether Kemmerer einen Hof zu Heuchelheim vor. (Archiv Karlsruhe)
„… auch hat im Jahre 1387 Thielmann v. Heintzenberg dem Wildgrafen Otto einige Leibeigenen zu Heuchelheim, im folgenden Jahr aber, unter anderen Stücken, seine sämtlichen Zehnten allda verpfändet, jedoch im Jahre 1389 deren lebneslänglichen Genuss sich zu verschaffen gewußt“. (Frey)
11. November 1398: Ruprecht III übergibt Heinrich Kemmerer, Ritter, und Anna v. Fleckenstein, seiner Frau, seine Veste zu Heuchelheim und den Hof zu Lambsheim und Hemsheim, der, vorher genannten Kemmerer gehörte, amtsweise, nur solle die Hälfte des Weinschanks zu Heuchelheim dem Pfalzgrafen gehören und die Klosterhöfe, die in des Pfalzgrafen Schirm sind, ausgenommen sein. Ferner behält er sich das Recht der Öffnung vor. (Archiv Stuttgart)
18. September 1398: Dem Grafen Friedrich zu Leiningen wird das Geleitsrecht auf verschiedenen kurpfälzischen Straßen bestätigt: „… die Straße und das Geleit von Oppenheim an der stat und dry schriede und dry Fuss yn den Ryn zu Oppenheim an biz gen Spire yn den Hasenpul, von da bis Dorinkeim, von da bis an das birke by Lutern und von Wormse an fur Huchelnheim die rechte strasse heruss bis gen Dorinkeim und von Oppinheim bis gen Spissheim an die Locher und von Spissheim bis die recht strasse bis off den Stamp,“… usw. (Archiv München)
Vor 19. Mai 1404: Pfalzgraf Ruprecht III, inzwischen Deutscher König, erhebt gegen den von ihm gefangen genommenen Heinrich Kemmerer folgende Anklagepunkte:
1) Schon seine Vorfahren und sein Vater sind Mannen der Pfalz gewesen.
2) Im Städtekrieg kämpfte Heinrich Kemmerer auf seiten der Städte gegen Pfalz.
3) Er wurde damals gefangen, schwur Urfehde und vermannte sich an Pfalz.
4) Nachdem Pfalzgraf Ruprecht II ihn zum Amtmann zu Lautern gemacht hatte, musste er wegen schlechter Amtsführung entsetzt werden.
5) Darauf ritt er nach Böhmen und erwarb zum Schaden der Pfalz einen Zoll zu Worms.
6) Nachdem dieser Zoll gütlich abgeschafft war, ernannte Ruprecht III Heinrich Kemmerer zum Amtmann zu Huchelnheim und gab ihm das dortige Schloß, das seine Hausfrau noch inne hat.
7) Während der König ihm vertraute, unterhandelte er verräterischer Weise mit dem Herzog v. Orleans und warb ihm nach seiner Rückkunft in Deutschland Söldner.
8) Von denen von Worms warb er, dass sie dem Herzog feilen Kauf geben, ihm die Fähre zu Worms offen halten sollten, dem König dagegen nichts geben und ihm die Fähre verschließen sollten. Auch sollten sie den Herzog v. Orleans zum Schutzherrn nehmen.
9) Heinrich Kemmerer hat aus seinen Schlössern vielfach Kaufleute und Pilger überfallen und geschätzt.
10) Er hat ferner gedroht, dem König einen seiner liebsten Diener zu fangen und zu schätzen, um sich für dessen Ungnade zu entschädigen.
11) Durch all diese Taten und noch weit mehr, die der König jetzt nicht anführen will, hat Heinrich Kemmerer seinen Lehenseid gebrochen, weshalb der König ihn gefangen genommen hat, um ihn zu strafen. (Regesten)
19. Mai 1404: Heinrich Kemmerer v. Worms bekennt, dass er sich gegen König Rupprecht und dessen Erben vergessen hat. Er verzichtet auf alle Ansprüche an diese und erklärt mit allen versöhnt zu sein, die ihn ins Gefängnis gebracht. Später scheint der Streit wieder beigelegt zu sein.

In der nach König Ruprechts Tod im Jahre 1410 stattgefundenen Erbteilung der Pfälzischen Lande erhält dessen Sohn, Herzog Stephan v. Zweibrücken und Veldentz die Anwartschaft auf Burg und Dorf Heuchelheim, sobald der damalige Inhaber Heinrich Kemmerer stirbt.

Der Herzog aber wartete den Tod Kemmerers nicht ab, sondern verglich sich am 18. Oktober 1417 mit diesem, dass er Heuchelheim, das Schloß, Ackergut, 56 Malter Korn, 3 Malter Haber, das Backelhus umsonst, ferner mehrere Mansmat Wiesen, 1 Fuder Weingeld von den Weingärten, ferner die Besitzungen zu Hemsheim und Freinsheim an sich zog, Kemmerer dafür einen auf Lebenszeit zu genießenden Hof zu Lambsheim erhielt.

Herzog Stephan verleiht 1418 Christian Schalhoff und dessen Ehefrau Else ein Haus zu Heuchelheim als Burglehen.
Nicht lange hernach (1422) verspricht der Herzog Heinrich Kemmerers zweiter Ehefrau Anna v. Bachstein, Schloß und Dorf Heuchelheim mit Zubehörde, wenn sie sich nach ihres Mannes Tod unverändert, d.h. im Witwenstand erhalten würde.
Am 18. Mai 1424 vergleicht sich Herzog Stephan mit Kurpfalz wegen des von ihm zu Heuchelheim neu errichteten Zolles, dass derselbe gegen Kurfürst Ludwig und seine Leute „abe sin soll“, (d.h. keine Geltung haben soll).
29. April 1428: Herzog Stephan verleiht Schloß und Dorf Heuchelheim mit den dazu gehörigen Gärten und anderen Zugehörungen daselbst als Erblehen an Hannes und Peter Eckbrecht und Chun Eckbrecht, alle genannt v. Dürkheim. Allein das Öffnungsrecht daselbst behält er sich vor.
Heinrich Kemmerer scheint nach 1422 nicht mehr allzu lange gelebt zu haben, denn 1429 erscheint Anna v. Bachstein schon als Ehefrau Werner Winters v. Alzey, mit welchem sie auf alle Forderungen an Heuchelheim Verzicht leistet. Als 1436 der schwarze Hertwig Eckbrecht v. Dürkheim mit mehreren Fürsten und Städten in Fehde lag, nahm Kurfürst Ludwig das Schloß Heuchelheim ein. Später wurde jedoch der Streit vertragen und Heuchelheim den Eckbrechten v. Dürkheim zurückgestellt.

In der Erbordnung zwischen Stephans Söhnen im Jahre 1444 erhielt der Älteste, Friedrich v. Simmern, die Lehenshoheit und das Öffnungsrecht zu Heuchelheim zugesprochen.
Herzog Stephan stirbt 1459. Friedrich v. Simmern scheint jedoch keinen Anspruch auf Heuchelheim gemacht zu haben. Es ist ungewiss, wie dieses inzwischen an den zweitältesten Sohn Stephans, den Herzog Ludwig den Schwarzen von Pfalz-Zweibrücken und Grafen v. Veldentz gekommen ist. Wahrscheinlich ist dieses durch den Vertrag von Simmern geschehen.

Herzog Ludwig der Schwarze geriet während seiner Regierungszeit mit Kurfürst Friedrich I von Kurpfalz in Fehde, wobei Ludwig seine sämtlichen Besitzungen in der Nachbarschaft Heuchelheims verloren hat. Da die Vasallen Ludwigs, die Eckbrechte v. Dürkheim, die Waffen für Ludwig ergriffen, wurde „Chun Eckbrecht v. Dorkeym der Junge“ in der bei Pfeddersheim 1460 gelieferten Schlacht von Kurfürst Friedrich dem Siegreichen gefangen.

Man nimmt an, dass Kurpfalz, das zu diesem Zeitpunkt seinen Machtbereich beträchtlich ausdehnte, sich auch gewisse Rechte auf die Leibeigenen und das Wildfangrecht zu Heuchelheim aneignen konnte.
Nach „Frey“ gelangten Teile des Lehens Heuchelheim mittlerweile an das Hochstift Worms und wurden von diesem den Hans v. Wolfskele, und im Jahr 1483 dessen Sohn Philipp überlassen, namentlich die Burg mit Vorhof und Graben und althergebrachten Zubehörden. Genauere Nachrichten hierüber liegen aber nicht vor.

Im Jahre 1545 finden wir Heuchelheim wieder im Besitz der Eckbrechte v. Dürkheim. In diesem Jahr war der damalige Lehensträger Hertwig Eckbrecht ohne männliche Erben unter Hinterlassung zweier Töchter verstorben. Agatha war mit Hans Jakob v. Than (Dahn) bereits verheiratet, Anna mit Hans Hilgart v. Hoheneck versprochen. Da Heuchelheim ein Erblehen war, sich also auf Söhne und Töchter vererbte, verglichen sich die Hertwigische Töchtermänner 1545 mit dem Blutsverwandten Chun Eckbrecht dahin, dass sie Heuchelheim behielten, dem Chun Eckbrecht aber jährlich 40 Malter Korn als eine Mitnießung des Lehens entrichteten, demselben auch bei gewissen Vertragsfällen den Vorzug ließen.
1561 wurde Hans Jakob v. Than vom Hofgericht zu Rottweil in die Acht erklärt und Kurpfalz die Exekution übertragen, später aber wieder aufgehoben.
Es entstanden Streitigkeiten zwischen Pfalz-Zweibrücken und Kurpfalz. Hilgart v. Hohenecken wird von Zweibrücken aufgefordert, den v. Thanischen Lehensanteil von Heuchelheim in Besitz zu nehmen.
Nach dem Tode Hans Jakob v. Thans 1567 heiratete Jakob v. Helmstadt dessen Witwe Agatha.

In der Folge versucht Herzog Wolfgang v. Pfalz-Zweibrücken das Lehen Heuchelheim freizukaufen.
Nach dem Tode Wolfgangs 1569 brachte die Vormundschaft Chun Eckbrechtens Heuchelheim im Jahre 1571 ganz an sich. Die Verwandten Helmstadt und Hoheneck waren damit ausgeschaltet.

Am 2. Februar 1573 verpflichteten sich die Bachgrafen der sieben Dörfer Heuchelheim, Heßheim, Beindersheim, Groß- und Kleinniedesheim, Bobenheim und Littersheim (heute Nonnenhof) gegen Hans v. Falkenstein, Rudolf v. Zeuskeim und Hch. v. Rottenburg als Vormünder Chun Eckbrechts v. Dürkheim, für den diese das Schloss und Dorf Heuchelheim gekauft haben, dass jeglicher Dorfherr und Junker von Heuchelheim zugleich Bachherr sei und dass sie die Bach recht und wohl fegen wollten.
Kurfürst Friedrich IV von der Kurpfalz trifft mit Chun Eckbrecht bezüglich der kurpfälzischen Leibeigenen im Dorf Heuchelheim am 14. Dezember 1595 folgenden Vergleich:
1) Der Kurpfalz allein verbleibt an bemelten Leibeigenen: Reiß, Folg, Musterung und Huldigung;
2) Die jährliche Leibsbeede und Besthäupter fallen zu gleichen Teilen an Kurpfalz und Chun Eckbrecht. Die Wildfänge zu Heuchelheim sollen den Leibeigenen gleichgeachtet werden;
4) Atzung, Frevel, Bußen, Abträge, Frohn, Vormundschaften sollen dem Chun Eckbrecht zustehen.
Die Verhandlungen wegen des Frei- bzw. Rückkaufes von Heuchelheim wurden von Pfalz-Zweibrücken inzwischen weiter betrieben und führten endlich 1603 mit Herzog Johann I zu einer Vereinbarung. Da Chun Eckbrecht aber verschiedene Einwendungen machte, besonders, dass die von Herzog Johann übernommenen Gläubiger in den Kauf nicht einwilligen wollten, wurde der Kauf wieder rückgängig gemacht.
Zur Vorbereitung des nun nicht zustandegekommenen Kaufes waren verschiedene Dorfbeschreibungen und Gutachten erstellt worden, aus denen wir einige wertvolle Hinweise auf die damalige Struktur unseres Ortes besitzen.
Demzufolge hatte Heuchelheim zu diesem Zeitpunkt (1602/03) 40 Hofstätten, davon „28 Churpfälzisch und 2 Dürkheimische Leibeigene“ gewesen sind. Aus dem Heuchelheimer Bann wurden jährlich über 400 Malter Frucht an Zins und Gülten geliefert. „Jede Gülte habe ihre eigenthümliche Flur und Felder, so die Inhaber Heuchelheims pfandweise innehaben und derowegen die Inwohner zu Heuchelheim sehr wenig eigene Felder und Güter haben, sondern fast alle anderen Herrschaften zuständig und zinsbar sind.“
Chun Eckbrecht, immer auf den Nutzen aus seinem Lehen bedacht, verpfändete nun 1604 wegen zu großer Entfernung von seinem Wohnsitz Schloß Fröschweiler im Elsaß, Dorf und Schloß Heuchelheim mit allen Rechten, die peinliche Gerichtsbarkeit allein ausgenommen, unter Vorbehalt des Rückkaufs nach Ablauf von 10 Jahren, für 13000 fl. an Peter de Brier, Mitglied des Rates von Frankenthal. (fl. = flor; Ableitung von Florindor, etwa 1 Goldgulden entsprechend.)
Nachdem Chun Eckbrecht v. Dürkheim die Pfandsumme für die Rückerwerbung Heuchelheims nicht aufbringen konnte, verkaufte er, gegen den Willen der de Brier, Heuchelheim 1622 an den kurpfälzischen Obristen Burckhard v. Waldmannshausen. Herzog Johann II willigte in diesen Verkauf ein unter der Bedingung, dass ihm die Lösung auf 8 Jahre zustehe und von dem Käufer der fürstlichen Gemahlin 1000 fl. zur Verrechnung gegeben werden sollte. Der Brier‘sche Einspruch wurde im 30-jährigen Krieg zunächst verschleppt.
1624 sucht Caspar Lersch von Dirmstein bei dem Kaiser darum nach, dass ihm als einem v. Dürkheimischen Blutsverwandten, Heuchelheim möchte zu Lehen gegeben werden. Es war hierauf ein kaiserliches Schreiben um Bericht ergangen. Weil Waldmannshausen den Kaufpreis noch nicht ganz bezahlt hatte, waren auch die Eckbrechte bei der Sache interessiert, zumal zu befürchten stand, dass Heuchelheim dem kaiserlichen Fiskus unterstellt wird.
Die Zweibrückische Kanzlei traf daher mit Einverständnis der Eckbrechte die Maßregel, um dem v. Waldmannshausen seinen ausgelegten Kaufschilling zu retten, den Verkauf von 1622 als nichtig zu erklären, weil die notwendigen Bedingungen, unter welchen Johann II seine Genehmigung gab, von Waldmannshausen nicht wären erfüllt worden.
Noch ehe dem Kaiser hierüber Bericht erstattet wurde, ging schon ein Schreiben des kaiserlichen Gesandten vom 16. Oktober 1624 ein, wonach das Gut Heuchelheim dem kaiserlichen Fiskus zuständig erklärt wird und in Zukunft vom „Cammergerichts-Fiscal“ verwaltet werden sollte, ungeachtet der Intervention des Herzogs von Zweibrücken, v. Waldmannshausen wurde als kurpfälzischer Obrist in die Achtserklärung des Kurfürsten Friedrich V einbezogen. Durch das wechselnde Kriegsglück wechselte auch die Herrschaft über Heuchelheim öfters. 1629 sehen wir Heuchelheim wieder im Besitz der v. Dürkheim.

1. Februar 1631: Leuina v. Waldmannshausen verzichtet auf das von ihrem verstorbenen Manne den v. Dürkheim abgekaufte Lehensgut Heuchelheim, das von der kgl. spanischen Regierung in Kreuznach eingezogen worden und dessen Wiedergewinnung ihr und ihren Töchtern nur Schwierigkeiten und Kosten machen würde, und trägt dasselbe ihrem Vetter Johann Konrad Blarer v. Geyersberg an; doch solle derselbe vom Lehensherrn, Herzog Johann die Genehmigung einholen, ihr den ausgelegten Kaufschilling und 200 Reichsthaler, welche die v. Dürkheim zuviel erhalten hätten, dann 175 Reichsthaler für Huldigung und Weingarten-Unkosten wieder zu erstatten.
1634 tritt Joh. Konrad Blarer v. Geyersberg als neuer Mitbewerber um Heuchelheim auf, nachdem er die Waldmannshausenschen Rechte beglichen hat.
Im Westfälischen Frieden 1648 bekam die Kurpfalz ihre Gebiete, die sie 1619 besessen hatte, wieder zurück und damit auch wieder gewisse Rechte auf die Leibeigenen und gewisse Abgaben in Heuchelheim. Die Oberlehensherrschaft auf Heuchelheim besitzt dagegen nach wie vor Pfalz-Zweibrücken.
1652 versuchen die Erben des Peter de Brier sich wieder in den Pfandbesitz von Heuchelheim zu setzen, um den sie von den Eckbrechten v. Dürkheim 1622 hintergangen wurden. Joh. Blarer v. Geyersberg fand aber Gelegenheit, sie mit kurpfälzischer Hilfe zu verdrängen, was sowohl zwischen den Lehensbewerbern als auch zwischen Pfalz-Zweibrücken und Kurpfalz zu weiteren künftigen Streitigkeiten Veranlassungen gab. Der Streit zwischen Blarer und den v. Dürkheim ward 1657 verglichen und ersterer hielt sich, ungeachtet der Ansprüche durch die Brier‘schen Erben, im Besitz von Heuchelheim. Nach dem Tode des Joh. Konrad Blarer v. Geyersberg teilten sich die Nachkommen seiner beiden Brüder Friedrich-Casimir und Philipp-Casimir in den Lehensbesitz.
Die Linie Friedrich-Casimir mit dem Sohn Friedrich Blarer und dessen Kindern Carl, Elisabeth-Luisa, Maria-Eleonore und Maria-Sibylla nimmt das Lehen Heuchelheim direkt in Besitz.
Die Linie Philipp-Casimir mit der Tochter Amalia (verheiratet mit Wolfgang v. Botzheim) und deren Nachkommen, eine Familie v. Geispitzheim, tritt als Mitnießer des Lehens auf.
1716 stirbt der letzte männliche Nachkomme Carl Blarer infolge geistiger Umnachtung. Das Lehen wird seinen 3 Schwestern zugesprochen, von denen die Maria-Sibylla mit dem Obristen Wilhelm v. Botzheim in Wachenheim kinderlos verheiratet ist. Als 1725 das Erlöschen der Blarer‘schen Familie in der Linie Friedrich-Casimir vorauszusehen war, erteilt Herzog Gustav Samuel v. Zweibrücken dem Grafen v. Hillesheim die Eventualbelehnung von Heuchelheim und gestattet ihm 1729 sich vorläufig durch die Heuchelheimer Einwohner huldigen zu lassen. Von Zweibrücker Seite war dabei übersehen worden, dass die Familie v. Geispitzheim aus der Philipp-Casimir‘schen Linie noch gewisse Mitrechte auf das Lehen besaß, was später ebenfalls zu gewissen Streitigkeiten Anlass gab.
1731 war Herzog Gustav Samuel ohne Erben verstorben. Es entstand ein Rechtsnachfolgestreit zwischen Kurpfalz und der Pfalz-Birkenfelder Linie um das Zweibrücker Erbe. Christian III v. Birkenfeld erhielt später im Mannheimer Sukzessions-Vertrag PfalzZweibrücken zugesprochen.
Bereits 1733 hatte Christian III dem kurpfälzischen Hofkanzler Jacob Tilemann Freiherr v. Hallberg die Belehnung mit Heuchelheim in der Absicht versprochen, sich seiner Dienste in der obigen Streitsache zu versichern.
1741 stirbt die letzte der Blarer‘schen Schwestern Maria-Sibylla. Nun treten außer dem Grafen v. Hillesheim auch die Nachkommen der Familie v. Geispitzheim als neue Reflektanten auf. Das Lehen Heuchelheim wird aber von Pfalz-Zweibrücken als heimfällig eingezogen.
Da Freiher v. Hallberg, dem Heuchelheim bereits zugesichert war, als kurpfälzischer Minister jedoch Anstoß nahm, offen als Lehensträger eines fremden Landesherrn zu erscheinen, traf er mit dem damaligen zweibrückischen Geh.Rat und Präsidenten zu Trabach und späteren Minister Ernst Wilh. v. Wrede die Abmachung, dass Wrede sich als Provasall (d.h. dem Namen nach) belehnen ließ mit der Bedingung, das Lehen später an v. Hallberg heraus zu geben.
Zugleich rührten sich auch die v. Geispitzheim als Blarer‘sche Erben, v. Wrede ließ sich deren Ansprüche abtreten um einen Vorwand zu erhalten, sich seiner gegen v. Hallberg eingegangen Verpflichtungen zu entledigen. Gleichzeitig protestierten aber andere Mitgleider der v. Geispitzheimischen Sippe und auch der Graf v. Hillesheim gegen die Besitzergreifung des v. Wrede.
Die hartnäckigsten Rivalen aber waren v. Wrede und v. Hallberg. Sie fochten jahrzehntelang gegeneinander durch alle Instanzen. Der Sohn Hallbergs wurde jedoch infolge eines im Jahre 1770 bei dem Zweibrücker Oberappellationsgericht ergangenen Urteils im Jahr 1774 in den Besitz von Heuchelheim gesetzt. Wrede erhielt nur einige Güter und Rechte, die er vom Lehen zu trennen gewusst hatte.
Bernhard Franz v. Hallberg starb 1787. Von dem ersten Aquirenten Tilemann v. Hallberg war noch eine Nachkommin, die Frau v. Colli in Wien vorhanden, welche 1792 die letzte Besitzerin von Heuchelheim war.
Mit dieser letzten Lehensinhaberin, die Heuchelheim vermutlich nie gesehen hat, endet die Feudalherrschaft über unser Dorf.

Die Napoleonische Zeit

Inzwischen war in Frankreich die Revolution ausgebrochen. Die napoleonische Armee überflutet auch unsere Gegend und verkündet die neuen Parolen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Neue Gesetze werden erlassen und neue Rechtsbegriffe greifen. Eine neue Zeitrechnung wird eingeführt. Die Leibeigenschaft hat aufgehört zu bestehen. Neue Steuern treten an Stelle der früheren Abgaben.
Feudal- und sonstiger Herrschaftsbesitz wird zugunsten der Staatskasse versteigert. Wer Geld hat oder sich zu verschaffen weiß, kann steigern. Wer keines hat, bleibt weiterhin ohne Grundbesitz. Der herrschaftliche Schultheiß ist abgetreten, der „Maire“ tritt an dessen Stelle. Daneben fungiert als Vertrauensmann der neuen Macht der „Agent“.
Die Zeit der französischen Besatzung dauert von 1794 bis 1814. Durch den Frieden von Luneville am 9. November 1801 musste das linke Rheinufer an Frankreich abgetreten werden. In den Armeen Napoleons dienten auch Heuchelheimer Söhne und mussten Kriegsdienste leisten.
Ein hier vorhandenes Plünderungsverzeichnis aus dem Jahr 1794 enthält 82 Einwohnernamen und die Aufzählung der Requirierungen an Pferden, Rindvieh, Schweinen, Schafen, Heu, Stroh, Fuhrwerken, Wäsche, Kleidung, Hausrat, Ackergerät und Bargeld im Wert von zusammen 26.235 fl. und 41 Kr., etwa 10.000 bis 12.000 Franken entsprechend. Eine erhebliche Summe für die damalige Zeit. Bei späteren Kontributionen wurden als Gegenwert Bons ausgegeben, die aber zunächst nicht in die Hände der Geschädigten gelangten. Jedenfalls verfassten die Einwohner Heuchelheims am 23. Februar 1800 eine Beschwerdeschrift an die Zentralverwaltung des Department Donnersberg in Mainz (5. Ventose 8.), in der sie sich gegen die Vorenthaltung der ihnen zustehenden Entschädigung bitter beschwerten. Zur Tilgung dringendster Schulden mussten unentbehrliche Gemeindegüter veräußert werden. Wörtlich heißt es weiter: „Als von den Kontributionen des vorigen Jahres das letzte Drittel noch ausständig war, so wurde solches mit einer solchen unerhörten Strenge beigetrieben, dass die Exekutionsgebühren von jedem Lieferer auf 11 kr. sich beliefen. Der schnelle Vollzug dieser Exekution, welche die Gemeinde in gefahrvolle Angst stürzte, war dem Abend bis auf den anderen Tag triumphierend vollbracht.“ (Archiv Speyer, Dep.D.I 555)

Das 19. Jahrhundert

Durch die Befreiungskriege wurde das linke Rheinufer zurück erobert und wieder dem Deutschen Reich zugeteilt.
Nach dem ersten Pariser Friedensschluss am 30. Mai 1814, der die Grenzen zwischen Frankreich und Deutschland im wesentlichen wieder herstellte, wie sie am 1. Januar 1792 bestanden hatten, wurde die Zivilverwaltung der von Frankreich abgetretenen Länder zwischen dem Rhein, der Mosel, der Saar und der neuen französischen Grenze von einer aus österreichischen und bayerischen Kommissarien bestehenden provisorischen gemeinschaftlichen Landesadministrations-Kommission am 16. Juni 1814 übernommen. Sie hatte ihren Sitz zuerst in Kreuznach und vom 15. Juni 1815 bis 1. Mai 1816 in Worms.
Durch einen am 14. April 1816 zu München abgeschlossenen Staatsvertrag wurden von Österreich die Landesteile an Bayern abgetreten, aus denen im wesentlichen heute die Pfalz besteht. Am 30. April 1816 ergriff König Max Joseph davon Besitz. Das neue Staatsgebiet nannte sich „bayerischer Rheinkreis“, ab Dezember 1837 „Rhein-Pfalz“. Bis zur Übersiedlung der „bayerischen Landesadministration“ am linken Rheinufer, unter Leitung des Geheimen Rates v. Zwackh, am 20. Mai 1816 nach Speyer, befand sie sich in Worms. Am 18. August wurde dort eine eigene obere Verwaltungsstelle unter Benennung „Regierung“ errichtet.
Der Regierungsbezirk bestand aus den Kreisdirektionen Frankenthal (am 12. Juni 1816 von Speyer aus dahin verlegt), Kaiserslautern, Landau und Zweibrücken, die am 1. September 1816 in Bezirksdirektionen umgewandelt wurden. Deren Wirkungskreis wurde durch Reskript vom 6. November 1817 zwölf neu errichteten Landeskommissariaten übertragen, die 1862 die Bezeichnung „Bezirksämter“ erhielten. Heuchelheim zählte seitdem zum Landeskommissariat bzw. Bezirksamt Frankenthal in der bayerischen Rheinpfalz.

Wie sah dieser Zeitraum für unser Dorf speziell aus? Die gute alte Zeit – wenn es sie einmal gegeben hat – war noch nicht da. Die Verhältnisse besserten sich zunächst nur langsam.

1821 wird das alte Schulhaus in der schmalen Gasse (Haus Nr. 31) aufgegeben und ein neues errichtet. 1842 wird der Katasterplan von der Kgl. Bayer.-SteuerkatasterKommission mit den heute noch gültigen Plan-Nrn. erstellt und damit geregelte Flur- und Gemarkungsverhältnisse geschaffen.
Im Jahr 1836 wurden 705 Einwohner gezählt, davon 6 Katholiken, 683 Protestanten, 12 Juden, 4 Sonstige. Im Jahr 1840 sind es 736 Einwohner, 1849 dagegen nur noch 710. Die Abnahme ist nicht genau erklärbar; unter Umständen können Auswanderungen nach Amerika, die in diesem Zeitraum in der ganzen Pfalz erheblich waren, auch hier mitgewirkt haben.
Wohnhäuser wurden im Jahr 1845 = 122 gezählt, 1858 = 128 Wohn- und 169 Nebengebäude. Im gleichen Jahr waren die Grundbesitzer nach der Größe des Grundbesitzes wie folgt geordnet: unter 1 Tagwerk = 156, 1 bis 3 Tagwerke = 92, 3 bis 10 Tagwerke = 90, 10 bis 20 Tagwerke = 13, 20 bis 50 Tagwerke = 20, größere = 0, etwa 24 Familien ohne Grundbesitz. (Durch das französische Gesetz vom 19. Frimaire VII. [10. Dezember 1799] war das metrische Maß eingeführt worden. Der alte, seit mehr als 1000 Jahren gültige Morgen, der in einzelnen Gemeinden verschieden groß war, hatte nun überall 25 Ar = 2500 Quadratmeter. Bei der allgemeinen Landesvermessung im Jahr 1836 führte Bayern das dort gebräuchliche Tagwerk mit 34,07 Ar ein, das sich bei uns aber nicht einbürgerte.)
Im Jahr 1850, gab es 35 Pferdsbauern und 50 Kühbauern, Ochsenbauern 0, Bauern mit Spannvieh 85, ohne Spannvieh 55. Allgemeiner Viehbestand = 41 Pferde und 244 Kühe. Zur gleichen Zeit ist in Heuchelheim der Tagelohn 26 Kreuzer und der Morgen um 10 bis 11 fl. verpachtet. Man kann es als Regel annehmen, dass ein Bauer, der nichts als 10 Morgen im Vermögen hat, innerhalb 20 Jahren dieses Besitztum verdoppelt, Haus und Hof, Stall und Scheune wohl eingerichtet, seine Familie ernährt und keine Schulden hat. (Rau)
1855 wird das bisher einstöckige Schulhaus aufgestockt um Raum für einen 2. Schulsaal und den Gemeindesaal zu schaffen.
Straßen und Verkehrswege nach anderen Orten – man ging nach damaligem Sprachgebrauch „über Feld“ – waren schlecht. Die mittelalterliche Geleitstraße von Worms an Heuchelheim vorbei über Weisenheim a. Sand nach Dürkheim hatte längst ihre ursprüngliche Bedeutung verloren. (Vergl. Äcker an der „Dürkheimer Straße“ im Katasterplan von 1842). Der sogenannte „Pfälzer Weg“ von Frankenthal über Heßheim nach Großniedesheim und nach Pfeddersheim (im Katasterplan als „Wormser Straße“ angegeben) war vom Dorf abgelegen.
Es galt daher als ganz großer Fortschritt, als im Jahre 1868 die Straßen von Heuchelheim nach Heßheim bzw. nach Dirmstein, und im Jahre 1875/76 nach Großniedesheim gebaut wurden. Zu dieser Zeit pendelten auch die ersten Arbeiter zu Fuß zu den neu entstandenen Fabriken nach Frankenthal.


Dieser Text wurde von der Ehrenbürgerin der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim Frau Renate Klamm für die Festschrift anläßlich der 1250 Jahrfeier verfasst, basiert auf Heinrich Scheerers Schrift zur 1200 Jahrfeier, und wird hier mit freundlicher Genehmigung der Autorin veröffentlicht.